Durch die Einführung der Ultraschalluntersuchung bei der Betreuung von schwangeren Frauen und ihrer ungeborenen Kinder konnte sich das Untersuchungsniveau komplett verändern und verbessern. Es gibt somit eine Untersuchungsmethode, mit der ohne Risiko die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beurteilt werden kann.
Nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien sind während der gesamten Schwangerschaft normalerweise drei Ultraschallkontrollen vorgesehen.
Diese werden in der 9.-12., in der 19.-22. und der 29.-32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen bedürfen einer zwingenden medizinischen Begründung.
Beim „Wunschultraschall“ wird nicht nur das Baby gezeigt, sondern es wird auch eine Beurteilung der Entwicklung des Kindes mit der Messungen der Größe und die Schätzung des Gewichts vorgenommen. Begleitpersonen wie der Ehemann oder Partner oder Angehörige sind willkommen. Diese Untersuchungsmöglichkeit ist keine Kassenleistung und muss daher nach GOÄ privat bezahlt werden. |