Bei der Doppler-Ultraschall-Untersuchung besteht die Möglichkeit, die Durchblutung kindlicher oder mütterlicher Blutgefäße zu überprüfen.
Die Untersuchung kann bei bestimmten Risikokonstellationen wie z.B. mütterlichem Bluthochdruck, Mehrlingsschwangerschaften oder verzögertem kindlichen Wachstum das rechtzeitige Erkennen von Gefahrensituationen für Mutter und Kind ermöglichen. Dies ist auf diese Weise häufig deutlich früher möglich, als mit Hilfe des CTGs. Zur Durchführung dieser Untersuchung sind hochauflösende Farbdopplergeräte notwendig, von denen zwei in unserer Praxis zur Verfügung stehen. Auch die Durchführung des Doppler-Ultraschalls erfordert eine gesonderte Zulassung. Diese Untersuchung wird bei uns von Frau Dr. Lange und Dr. Klever angewendet.
Bei medizinischer Indikationen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sowohl Herr Dr. Klever als auch Frau Dr. Lange haben die Berechtigung diese Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.
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