Bei dem Erst-Trimester-Screening handelt es sich um die Kombination einer Ultraschalluntersuchung des Embryos mit einer Untersuchung des mütterlichen Blutes.
Diese Untersuchung die zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, soll das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) bestimmen. Bei der Risikokalkulation werden das mütterliche Alter, die Länge des Embryos, die Breite der kindlichen Nackentransparenz und zwei mütterliche Blutwerte (PAPP-A und freies ß-HCG) verwertet. Auf diese Weise liegt die mögliche Entdeckungsrate für das Down-Syndrom bei 80%-90%. Bei einem Ergebnis mit erhöhter Risikokonstellation werden die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion und ein erweiterter Organ-Ultraschall zwischen der 19. – 21. Schwangerschaftswoc he empfohlen. Für die Durchführung des Erst-Trimester-Screenings, das in unserer Praxis durch Frau Dr. Lange und Dr. Klever erfolgt, ist eine jährliche Re-Zertifizierung der Fetal Medicine Foundation (www.fmf-deutschland.info) notwendig, an der beide Ärzte regelmäßig teilnehmen. Das Erst-Trimester-Screening ist unabhängig vom mütterlichen Alter keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher als individuelle Gesundheitsleistung privat liquidiert werden. Weitere Details werden während eines ausführlichen Gespräches in der Praxis mit der Patientin erörtert. |